Unsere Tätigkeit im öffentlichen Baurecht erstreckt sich insbesondere auf das Bauplanungs- und das Bauordnungsrecht. Im Rahmen der baubegleitenden Rechtsberatung überprüfen wir Bauvorhaben auf ihre rechtliche Zulässigkeit. Ebenso beraten und vertreten wir Sie und Ihre Interessen auch bei Konflikten, die sich im Rahmen des öffentlichen Bau- und Nachbarrechts aus der Nutzung und Bebauung von Grundstücken ergeben können.
Unser Leistungsspektrum reicht von Beginn der Projektentwicklungsphase über die Realisierung und Fertigstellung von Bauvorhaben bis zur nachträglichen Überprüfung vor den Verwaltungsgerichten. Im Rahmen unserer Tätigkeit befassen wir uns beispielsweise mit folgenden Fragestellungen: