Das Bauträgerrecht ist vielgestaltig und wirft sowohl auf Veräußerer- und Bauträgerseite als auch bei einzelnen Erwerbern zahlreiche Fragestellungen auf, die frühzeitiger juristischer Klärung bedürfen. Insbesondere der Bundesgerichtshof hat mit seiner Rechtsprechung zur Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) das Rechtsgebiet wesentlich geprägt und neue Fragen aufgeworfen. Das Bauträgerrecht kennt verschiedenste Modelle und verwandte Erwerbsformen, was hohe Anforderungen bereits an die Vertragsgestaltung stellt. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Immobilien-Projektentwicklung, also das Zusammenführen von Projektidee, Grundstück, Kapital und Nutzer mit dem Ziel einer rentablen Investition. Zu unseren Mandanten gehören sowohl Bauträger, Projektentwickler, Immobilienfonds, Wohnungsbaugesellschaften, als auch Erwerber.
Unser Tätigkeitsfeld erfaßt zum Beispiel: