Das private Bau- und Immobilienrecht bildet einen Kernbereich unserer Kanzleitätigkeit. Wir sind spezialisiert auf sämtliche in diesem Rechtsgebiet auftretenden Fragestellungen und beraten von Beginn der Projektvorbereitungsphase über Projektdurchführung und –abwicklung bis zum Ende der Gewährleistung oder der Veräußerung einer Immobilie. Zu unseren Mandanten zählen gleichermaßen Bauauftragnehmer wie Bauauftraggeber. Darüber hinaus erbringen wir individuelle Beratungsleistungen insbesondere für Anlagenbauer und Arbeitsgemeinschaften (ARGE), Architekten, Ingenieure und Sachverständige, Baubetreuer und Bauträger, Projektentwickler und –steuerer, Immobilienfonds und Makler, Städte und öffentlich-rechtliche Institutionen sowie Versicherungen und Wohnungsbaugesellschaften. Ebenso beraten wir Unternehmen wie Privatpersonen rund um den Erwerb und die Nutzung von Immobilien.
Beispiele unseres Leistungsspektrums sind: