Das Maklerrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch nur unzureichend gesetzlich geregelt und daher zum großen Teil Richterrecht. Da die Instanzengerichte regional unterschiedlich entscheiden können und vielfach eine klare Gesetzesregelung fehlt, ist der Umgang mit dem Maklerrecht schwierig. Insbesondere die Feststellung eines Provisionsanspruches ist häufig nicht einfach und regelmäßig eine Frage des Einzelfalls. In der Praxis sind daher viele, oftmals unnötige Auseinandersetzungen um Maklerprovisionen und Schadensersatzforderungen zu verzeichnen. Eine fundierte Beratung bei der Formulierung von Verträgen und die frühzeitige Prüfung möglicher Provisionsansprüche sind wichtig und nicht zu vernachlässigen.
Unsere Leistungen sind insbesondere: