Im Vergaberecht beraten und vertreten wir Bauauftragnehmer einerseits und öffentliche Auftraggeber andererseits. Insoweit stehen wir Ihnen bei der Anwendung und Handhabung des nationalen und europäischen Vergaberechts mit den jeweils unterschiedlichen rechtlichen Ausgestaltungen von der Ausschreibung über die Submission bis zum Nachprüfungsverfahren und der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen zur Seite.
Beispiele unserer Tätigkeit im Vergaberecht sind: