Neben unserer Kernkompetenz im gewerblichen Mietrecht beraten und vertreten wir Sie in sämtlichen Belangen des Wohnraummietrechts. In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber zahlreiche Reformen in Angriff genommen und verabschiedet. Neben formalen Änderungen sind vielfältige inhaltliche Korrekturen erfolgt, die bereits bei der Gestaltung von Mietverträgen Beachtung finden müssen.
Unser Leistungsspektrum umfasst beispielsweise: