Rechtsgebiete

vlv Rechtsgebiete im Überblick


Sie erwartet ein breitgefächertes Spektrum anwaltlicher Dienstleistungen. Die von uns angebotenen Rechtsgebiete bearbeiten wir jeweils durch einen hochspezialisierten Rechtsanwalt der Sozietät, der über langjährige Erfahrung verfügt und Ihnen als Berater zur Seite steht. 


Bau- und Immobilienrecht

Einer der Hauptschwerpunkte unserer Tätigkeit sowohl das private als auch das öffentliche Bau- und Immobilienrecht. 
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Öffentliche Hand

Wir beraten und vertreten Sie im öffentlichen Baurecht, Vergaberecht sowie im Verwaltungsrecht.
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Mietrecht und Wohnungseigentum

Fragen rund ums Gewerbemietrecht als auch in sämtlichen Belangen des Wohnraummietrechts. 
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Arbeitsrecht

Wir vertreten Sie als Arbeitgeber sowie auch als Arbeitnehmer in allen rechtlichen Belangen Ihres Arbeitsverhältnisses. 
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Gesellschaftsrecht

Von der Unternehmensgründung bis zur Unterstützung bei Ihren geschäftlichen Aktivitäten. 
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Ehe- und Familienrecht

Schließung von Eheverträgen bis hin zur ehelichen Trennung und Familienrecht. 

Verkehrsrecht

Geltendmachung sowie Abwehr von Schadensersatzansprüchen sowie Abwicklung mit Unfallbeteiligten. 
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Erbrecht

Regelung Ihrer Nachlässe sowie Abwicklung von Erbfällen, Testamenten und Nachlassverwaltungen. 
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Versicherungsrecht

Wir vertreten Versicherungen als auch Versicherungsnehmer z.B. bei Kasko- und Haftpflichtschäden. 
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Arbeitsrecht

Wir vertreten Sie als Arbeitgeber sowie auch als Arbeitnehmer in allen rechtlichen Belangen Ihres Arbeitsverhältnisses. Wir stehen Ihnen von der Vertragsgestaltung zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses bis zu dessen Ende, sei es durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag, beratend zur Seite. Wir gewährleisten Ihnen eine umfassende strategische Betreuung, insbesondere im Kündigungsschutzrecht. 

Beispiele unserer Tätigkeit im Arbeitsrecht:
  • Prüfung und Gestaltung von Arbeits- und Aufhebungsverträgen
  • Begleitende Beratung des Arbeitgebers in jeglichen Personalangelegenheiten 
  • Beratung im Zusammenhang mit der Übernahme und oder Schließung von Betrieben 
  • Kündigung und Kündigungsschutzklagen

Öffentliche Hand


Öffentliches Recht erstreckt sich über die drei Themengebiete:
  • Öffentliches Baurecht
  • Vergaberecht
  • Verwaltungsrecht

Öffentliches Baurecht

Unsere Tätigkeit im öffentlichen Baurecht erstreckt sich insbesondere auf das Bauplanungs- und das Bauordnungsrecht. Im Rahmen der baubegleitenden Rechtsberatung überprüfen wir Bauvorhaben auf ihre rechtliche Zulässigkeit. Ebenso beraten und vertreten wir Sie und Ihre Interessen auch bei Konflikten, die sich im Rahmen des öffentlichen Bau- und Nachbarrechts aus der Nutzung und Bebauung von Grundstücken ergeben können.

Unser Leistungsspektrum reicht von Beginn der Projektentwicklungsphase über die Realisierung und Fertigstellung von Bauvorhaben bis zur nachträglichen Überprüfung vor den Verwaltungsgerichten. Im Rahmen unserer Tätigkeit befassen wir uns beispielsweise mit folgenden Fragestellungen:

  • Klärung der Zulässigkeit und Genehmigungsfähigkeit von Bauvorhaben
  • Beratung bei Baugenehmigungsverfahren
  • Führung von Verhandlungen mit Behörden und Vorhabenbetroffenen
  • Mitwirkung bei der Bauleitplanung
  • Erschließungsverträge
  • Städtebauliche Verträge
  • Bebauungsplanverfahren
  • Rechtsschutz gegen Beitrags- und Gebührenbescheide
  • Abwehr und Geltendmachung von Nachbarwidersprüchen
  • Vertretung im einstweiligen Rechtsschutz
  • Vertretung im Klageverfahren vor den Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten
  • Erstellung von Rechtsgutachten

Vergaberecht

Im Vergaberecht beraten und vertreten wir Bauauftragnehmer einerseits und öffentliche Auftraggeber andererseits. Insoweit stehen wir Ihnen bei der Anwendung und Handhabung des nationalen und europäischen Vergaberechts mit den jeweils unterschiedlichen rechtlichen Ausgestaltungen von der Ausschreibung über die Submission bis zum Nachprüfungsverfahren und der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen zur Seite.

Beispiele unserer Tätigkeit im Vergaberecht sind:
  • Festlegung von Vergabestrategien
  • Mitwirkung bei der rechtlichen Bewertung von Bieterangeboten
  • Beratung von Auftragnehmern bei Angebotsabgabe (Rügenotwendigkeiten/ Nebenangebote)
  • Führung oder Abwehr von Nachprüfungsverfahren
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen

Verwaltungsrecht

Wir vertreten Sie in sämtlichen Bereichen des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts. Einen Schwerpunkt bildet hierbei das öffentliche Baurecht. Aber auch in anderen verwaltungsrechtlichen Fragestellungen stehen wir Ihnen beratend zur Seite.

Unsere verwaltungsrechtliche Tätigkeit betrifft beispielsweise folgende Rechtsgebiete:
  • Denkmalschutzrecht
  • Erschließungsrecht
  • Kommunalrecht
  • Polizei- und Ordnungsrecht
  • Gewerbe- und Handwerksrecht

Bau- & Immobilienrecht

Seit nunmehr 30 Jahren ist einer der Hauptschwerpunkte unserer Tätigkeit sowohl das private als auch das öffentliche Bau- und Immobilienrecht. Im Bereich des privaten Baurechts beraten wir Sie umfassend als Unternehmen und Privatperson rund um den Erwerb, die Errichtung und die Nutzung von Immobilien. Dazu gehören auch die Vertretung in selbstständigen Beweisverfahren sowie die Prozessvertretung in sonstigen gerichtlichen Streitigkeiten.

Das Bau- und Immobilienrecht umfasst unter anderem folgende Spezialgebiete:

Architektenrecht 
  • Prüfung und Gestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen 
  • Geltendmachung und Abwehr von Honoraransprüchen 
  • Beratung in Honorarfragen (prüffähige Honorarrechnungen nach HOAI)
  • Beratung und Vertretung in allen Haftungsfragen 
Kaufvertragsrecht 
  • Prüfung von Grundstückskaufverträgen 
  • Beratung beim Erwerb und Verkauf von Eigentumswohnungen 
  • Mängel- und Gewährleistungsrechte 
  • Anfechtung von Kaufverträgen 
Bauträgerrecht 
  • Vertragsprüfung und Vertragsgestaltung 
  • Mängel- und Gewährleistungsansprüche
  • Schadensersatzansprüche 
  • Projektbegleitung 
  • Werklohn- und Honorarforderungen 
Maklerrecht 
  • Prüfung und Gestaltung von Maklerverträgen 
  • Prüfung und Durchsetzung von Provisionsansprüchen und sonstigen Leistungsansprüchen
Baunachbarrecht 
  • Nachbarschaftsvereinbarung 
  • Notwege- und Notleitungsrecht 
  • Überbau und Grenzwand 
  • Beeinträchtigungen durch Bauvorhaben 
  • Schadensersatzansprüche wegen Gebäude- und Grundstücksschäden 

Gesellschaftsrecht

Wir begleiten Sie bei der Unternehmensgründung und bieten Ihnen eine umfassende rechtliche Unterstützung im Rahmen Ihrer geschäftlichen Aktivitäten. Wir betreuen sowohl kleine als auch mittelständische Unternehmen in jeglicher Rechtsform (GbR, GmbH, AG, KG, GmbH & Co. KG, PartG).

Beispiele unserer Tätigkeit im Gesellschaftsrecht:
  • Unternehmensgründungen und Wahl der Rechtsform 
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
  • Gestaltung von Geschäftsführerverträgen 
  • Umwandlung von Unternehmen und Ausgliederung von Unternehmensteilen 
  • Liquidation und Begleitung in der Insolvenz

Ehe- und Familienrecht

Unsere ehe- und familienrechtliche Beratung beginnt bei Eingehung der Ehe und der Schließung von Eheverträgen. Bei Bedarf stehen wir Ihnen aber auch im Falle der ehelichen Trennung und zur Klärung von familienrechtlichen Angelegenheiten juristisch zur Seite.

Im Rahmen unserer Tätigkeit befassen wir uns beispielsweise mit folgenden Fragestellungen im Ehe- und Familienrecht:

  • Prüfung und Gestaltung von Eheverträgen
  • Beratung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
  • Ehescheidung und Scheidungsfolgen
  • Trennungsunterhalt
  • Versorgungsausgleich
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Zugewinnausgleich
  • Teilung des Hausrats
  • Regelung über das elterliche Sorgerecht
  • Unterhaltsrecht
  • Berechnung und Durchsetzung bzw. Abwehr von Kindes- und Ehegattenunterhaltsansprüchen
  • Vertretung in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Gewerbemietrecht
Im gewerblichen Mietrecht beraten und vertreten wir insbesondere Verwalterfirmen, Großvermieter und Geschäftsraummieter. Gegenstand unserer Tätigkeit im Gewerbemietrecht ist die individuelle Erstellung von Mietverträgen und die dauerhafte rechtliche Begleitung unserer Mandanten während der regelmäßig langjährigen Mietdauer.

Zu den Thematiken, in denen wir unsere Mandanten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich vertreten, gehören beispielsweise folgende Fragestellungen im Gewerbemietrecht:
  • Prüfung und Erstellung von Verträgen
  • Miete, Betriebskosten und Mietsicherheiten 
  • Mieterhöhung und Indexanpassung sowie Konkurrenzschutz
  • Mängel, Gewährleistung und Haftung
  • Kündigung, Beendigung und Abwicklung von Mietverhältnissen
Wohnraummietrecht
Neben unserer Kernkompetenz im gewerblichen Mietrecht beraten und vertreten wir Sie in sämtlichen Belangen des Wohnraummietrechts. In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber zahlreiche Reformen in Angriff genommen und verabschiedet. Neben formalen Änderungen sind vielfältige inhaltliche Korrekturen erfolgt, die bereits bei der Gestaltung von Mietverträgen Beachtung finden müssen.

Beispiele unserer Tätigkeit im Wohnraummietrecht:
  • Prüfung und Gestaltung von Mietverträgen
  • Miete, Betriebskosten und Mietsicherheiten
  • Mängel, Gewährleistung und Haftung
  • Beratung und Vertretung bei Beendigung von Mietverträgen
  • Ordentliche und außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund
  • Prüfung und Geltendmachung sowie Abwehr von Mieterhöhungen 
  • Abwicklung von beendeten Mietverhältnissen


Verkehrsrecht

Bei einem Verkehrsunfall gewähren wir Ihnen eine umfassende Beratung und Vertretung von der Geltendmachung sowie der Abwehr von Schadensersatzansprüchen bis hin zur Abwicklung mit den Unfallbeteiligten und den Haftpflicht- und Kaskoversicherungen. Gleichfalls vertreten wir Sie im Falle eines Fahrverbots und bei der Entziehung der Fahrerlaubnis.

Beispiele unserer Tätigkeit im Verkehrsrecht:
  • Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen
  • Geltendmachung und Abwehr von Schmerzensgeldansprüchen aus Verkehrsunfällen
  • Schadensabwicklung mit Versicherungen 
  • Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis 
  • Vertretung im Ordnungswidrigkeitsverfahren (Bußgeld, Punkte in Flensburg)

Erbrecht

Im Erbrecht beraten wir Sie in jeglicher Hinsicht bei der Regelung Ihrer Nachlassangelegenheiten. Unsere Tätigkeit erstreckt sich hierbei einerseits auf die zukunftsorientierte Planung und Absicherung Ihrer Nachlassgestaltung sowie anderseits auf die tatsächliche und rechtliche Abwicklung von Erbfällen bis hin zur Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung. 

Beispiele unserer Tätigkeit im Erbrecht:
  • Letztwillige Verfügung – Testament und Erbvertrag 
  • Gestaltung vorweggenommener Erbfolge-Schenkungen
  • Geltendmachung von Pflichtteilen und Pflichtteilsergänzungen 
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften 
  • Beratung über Ausschlagung und Anfechtung 
  • Testamentsvollstreckungen
  • Nachlassverwaltung

Versicherungsrecht

Wir vertreten sowohl Versicherungen als auch deren Versicherungsnehmer. Dies betrifft in hervorgehobenen Maße den Bereich des Versicherungsvertragsrecht für Kasko- und Haftpflichtschäden sowie den Bereich von Bauleistungsversicherungen und von Berufshaftpflichtversicherungen der Architekten- und Ingenieure.

Beispiele unserer Tätigkeit im Versicherungsrecht:
  • Abwicklung von Versicherungsschäden
  • Versicherungsübergreifender Schadensausgleich
  • Geltendmachung und Abwehr von Haftpflichtansprüchen
  • Auseinandersetzung mit Berufshaftpflichtversicherern
  • Geltendmachung von versicherungsinternen Gesamtschuldnerausgleichsansprüchen

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